09/2011Die elektronische Archivierung mit Beweiskraft, aber wie ?


Als Spezialist für den internationalen Austausch von Zoll- und Sicherheitsdaten wurde Alban GRUSON, Geschäftsführer von CONEX, zum runden Tisch eingeladen, der am 5. Oktober während der Demat'2011-Messe stattfand; neben Vincent Jamin, Direktor der Digitalisierungsabteilung von DOCAPOST DPS, Nathalie Schlang, Leiterin Marketing und Entwicklung bei CERTEUROPE, Eric Frelat, Leiter Online Documents Services & Offres Courriers bei der RICOH FRANCE und Bruno Dillet, R&D Direktor bei CDC ARKHINEO; ein runder Tisch, moderiert von der Journalistin Sibylle Lhopiteau.

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Die Archivierung ist kein Synonym für Speicherung oder elektronisches Dokumentenmanagement. Im Kontext zur Archivierung mit Beweiskraft geht es darum, das Dokument jederzeit wiederfinden zu können, ihn also verlinkt und vor allem ohne Modifikationen gespeichert zu haben, damit man ihn Dritten gegenüber vorlegen kann: Opponenten, Kunden oder Behörden. Die Kernfrage dabei: Das Dokument soll als Nachweis vor Gerichten fungieren, wenn es denn soweit kommt.

 

 

Und Conex, so wie die anderen Beteiligten am runden Tisch, haben die Bedingungen für diese rechtliche Anerkennung des elektronischen Papiers umgesetzt, die der AFNOR NF Z42-013-Norm gleichgestellt ist.

 

 

Die elektronische Archivierung mit Beweischarakter, der Schutz Ihrer Interessen.

 

In seiner Position als Editor und Betreiber einer DFÜ-Plattform hat Alban Gruson von Conex nichts vom Generalisten des elektronischen Dokumentenmanagements, sondern hat vielmehr einen Expertenblick über die Archivierung des digitalen Zolldatenaustausches – ein Experte in zweierlei Hinsicht:

 

  • als ausgebildeter Jurist, sehr wohl in der Lage zu verstehen, unter welchen Bedingungen ein elektronisches Schriftstück eine Beweiskraft vor Gericht hat, in Anwendung des Gesetzes vom 13. März 2000, das die Entstehung der digitalen Schrift verkündete.

  • und auch als Zollexperte, der vor 25 Jahren das Big Bang der papierlosen Zollabwicklung erlebte und dann begleitete.So ist er seit Jahrzehnten für Fragen der Benutzerrechte, insbesondere der Beweiskraft, der sachkundige Ansprechpartner !

Es ist die Beweisqualität direkt an der Quelle, die das Archivieren stark macht...

 

... da das abschließende Dokument, die Zollanmeldung, an sich noch keine Garantie für die Anerkennung des Verfahrens ist.

Conex archiviert die Nachrichten und die Ereignisse, den ganzen Datenfluss: keine reine Dokumentenablage. Sein unumstrittener Vorteil? So nah wie möglich an den ursprünglichen Daten sein, was seine Vertrauensseite eines Dritten bei Verteidigung der Beweiskraft der Informationen verstärkt.

 

 

Vor 25 Jahren gegründet hat Conex aus dem Beweischarakter des angebotenen Archivs ein entscheidendes Argument gemacht und somit immer mehr Teilnehmer am internationalen Handel (Beförderer oder Spediteure) im Laufe der Jahre überzeugt, sich auf seine Lösungen zu verlassen und ihm die Verantwortung für die Aufbewahrung ihrer Zollkommunikation anzuvertrauen.

 

Denn für die Beförderer ist die beweisrelevante Archivierung die Garantie für ihre Rechtssicherheit. Wenn sie ihre Kommunikation hingegen den Speditionen anvertrauen, geben sie ihnen somit diese Garantie weiter: So hätten die Spediteure mit Conex ein Verkaufsargument.

 

Rückverfolgbarkeit, Vollständigkeit, Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit der elektronischen Anmeldungen in der papierlosen Zollverwaltung, in der das Papier nicht mehr beheimatet ist; dies ist die Grundlage des Angebots und des Fachwissens bei Conex. Ganz bestimmt ist Conex ein wichtiger Teilnehmer in einer Welt, die ständig in Bewegung ist…